Kautionshaftpflichtversicherung
Grundsätzlich versichern alle Charterbasen die Yachten ihrer Flotten sowohl mit einer Haftpflichtversicherung für Dritte als auch mit einer Kaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden an anderen Booten, Hafenanlagen oder Fremden. Die Kaskovollversicherung deckt Schäden an der gecharterten Yacht, und es gibt immer eine Selbstbeteiligung. Für diesen Betrag der Selbstbeteiligung, der nicht von der Kaskoversicherung abgedeckt ist, wird der Charterer gebeten, eine Kaution zu hinterlegen, die bis zum Ende der Charter einbehalten und erstattet wird, wenn keine Schäden entstanden sind. In einigen Fällen bieten die Charterunternehmen ihre eigene Versicherung mit einer "Schadensverzichtserklärung" an: Durch den Kauf der nicht erstattungsfähigen Schadensverzichtserklärung zahlt der Charterer eine weniger erstattungsfähige Kaution. Bei den meisten Charterbasen wird jedoch die Kautionshaftpflichtversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft empfohlen.
Die Charterkautionshaftpflichtversicherung deckt die teilweise oder vollständige Einbehaltung der Charterkaution durch den Eigentümer/Vercharterer aufgrund von Verlusten oder Schäden, die durch den privaten Versicherungsnehmer oder die Crew verursacht wurden.